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Stadt- und Regionalbibliothek Frankfurt (Oder)

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  Nutzungs- und Entgeldordnung

Nutzungs- und Entgeltordnung
für die Stadt- und Regionalbibliothek Frankfurt (Oder)

Teilbetrieb des Eigenbetriebes KULTURBETRIEBE Frankfurt (Oder)

§5 Haftung der Stadt- und Regionalbibliothek
  Für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind, haftet die Stadt Frankfurt (Oder) nicht, es sei denn, der Schaden wäre durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Stadt Frankfurt (Oder) - Eigenbetrieb Kulturbetriebe - entstanden. Die Stadt Frankfurt (Oder) haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Geld, Wertsachen und Garderobe. Die Stadt Frankfurt (Oder) übernimmt keine Haftung bei Beschädigung von Geräten des Nutzers, die durch Bibliotheksleihgaben entstehen können.
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