| e-Ausleihe |
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| Katalog |
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| Nutzungs- und Entgeldordnung |
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Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadt- und Regionalbibliothek Frankfurt (Oder)
Teilbetrieb des Eigenbetriebes KULTURBETRIEBE Frankfurt (Oder)
| §6 |
Entleihung, Verlängerung |
| (1) |
Die Mitarbeiter der Stadt- und Regionalbibliothek unterstützen die Nutzer bei der Bibliotheksnutzung durch Beratung, Auskunft und Information. |
| (2) |
Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können Medien in der Regel 28 Kalendertag ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist sind durch die Stadt- und Regionalbibliothek festgelegt. Bei Ausgabe der Medien erhalten die Nutzer eine Bestätigung über die entliehenen Medien unter Angabe des Rückgabedatums. Tageszeitungen und das jeweils neueste Exemplar einer Zeitschrift sowie der Präsenzbestand können grundsätzlich nur in der Bibliothek genutzt werden. |
| (3) |
Liegt für eine entliehene Medieneinheit keine Vorbestellung vor, kann die Leihfrist bis zu viermal ohne Vorlage der Medien verlängert werden. Die Verlängerung kann persönlich, schriftlich, per Internet, Fax oder telefonisch unter Angabe des Namens und der Bibliotheksausweisnummer erfolgen. Eine erneute Ausleihe durch den bisherigen Nutzer ist nur möglich, wenn das Medium vorgelegt wird und nicht vorbestellt ist. Mit der erneuten Ausleihe beginnt eine neue Leihfrist. |
| (4) |
Bereits gemahnte Medien werden nur bei ihrer Vorlage verlängert. Die bis dahin entstandenen Überschreitungsentgelte sind unabhängig davon zu entrichten. |
| (5) |
Die Stadt- und Regionalbibliothek ist berechtigt, entliehene Medien unverzüglich zurückzufordern. |
| (6) |
Die Stadt- und Regionalbibliothek kann die Entscheidung über die Leihe weiterer Medien von der Rückgabe überfälliger Medieneinheiten sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen. Das gilt auch für den Fall, in denen der Nutzer mehr als 20 Medien entliehen hat. |
| (7) |
Die Nutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien spätestens am letzten Tag der Leihfrist an die Stadt- und Regionalbibliothek zurückzugeben. |
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Stadt- und Regionalbibliothek, Bischofstraße 17, 15230 Frankfurt (Oder), Tel.: (03 35) 54 98 52 |
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