| e-Ausleihe |
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| Katalog |
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| Nutzungs- und Entgeldordnung |
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Nutzungs- und Entgeltordnung für die Stadt- und Regionalbibliothek Frankfurt (Oder)
Teilbetrieb des Eigenbetriebes KULTURBETRIEBE Frankfurt (Oder)
| §12 |
Haftung |
| (1) |
Der Nutzer haftet für die gesetzlichen Bestimmungen des Urheber- und Leistungsschutzrechtes. |
| (2) |
Elektronische Datenträger der Stadt- und Regionalbibliothek verwendet der Nutzer auf eigenes Risiko. |
| (3) |
Für Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Verschmutzung und Veränderung entliehener Medien sowie dazugehöriger Verpackungen haftet der Nutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter ohne Rücksicht darauf, ob ihn ein Verschulden trifft. Der Nutzer, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Ersatz ist in Höhe des Neubeschaffungspreises bzw. der Reparaturkosten zu leisten. |
| (4) |
Wird ein als verloren gemeldetes Medium nachträglich zurückgegeben, erfolgt keine Rückerstattung des geleisteten Wertersatzes. |
| (5) |
Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliothekgut während der Benutzung hat der Benutzer, bzw. sein gesetzlicher Vertreter, vollen Ersatz zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Er haftet auch für die unzulässige Weitergabe der Medien an Dritte. |
| (6) |
Der als Entleiher zugelassene Nutzer haftet der Stadt- und Regionalbibliothek für alle Schäden, die durch den Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen. Für Schäden, die nach dem Verlust des Bibliotheksausweises entstehen, haftet er, wenn er den Verlust des Bibliotheksausweises nicht unverzüglich der Stadt- und Regionalbibliothek angezeigt hat. |
| (7) |
Der Verlust und die Beschädigung entliehener Medien sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen dürfen durch den Nutzer nicht behoben werden. |
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Stadt- und Regionalbibliothek, Bischofstraße 17, 15230 Frankfurt (Oder), Tel.: (03 35) 54 98 52 |
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